BAW Aalen
 

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Regelungen

Die im BAW Aalen angebotenen Berufe werden in den meisten Fällen als sogenannte Fachwerkerausbildungen durchgeführt.
Im Vergleich zur Regelausbildung sind bei der Fachwerkerausbildung die Anforderungen in Theorie und Praxis etwas geringer.

Alle Berufsabschlüsse
sind von den Handwerkskammern (HWK), den Industrie- und Handelskammern (IHK) oder vom Regierungspräsidium (RP) anerkannt.
Ein Wechsel in eine Regelausbildung ist unter unterschiedlichen Voraussetzungen, die mit der HWK, der IHK oder dem RP abgestimmt werden müssen, möglich.
Die Agentur für Arbeit muss der Weiterführung ebenfalls zustimmen.
Die Ausbildungsverträge werden zwischen Auszubildendem und dem BAW Aalen geschlossen.

Eine weitere Maßnahme, die das BAW Aalen im Auftrag der Agentur für Arbeit anbietet, sind Berufsausbildungen in so genannten außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE). Diese Ausbildungsgänge sind Regelausbildungen für Jugendliche, die besondere Hilfen bei einer Ausbildung benötigen.
Normalerweise findet hierbei das 1. Ausbildungsjahr in den Werkstätten im BAW Aalen statt. Das 2. und 3. Ausbildungsjahr müssen die Azubis in Firmen außerhalb durchführen.
Die Agentur für Arbeit erwartet hierbei, dass die Firmen die Ausbildungsverträge vom BAW Aalen übernehmen.

Der Berufsschulunterricht findet im örltichen Berufsschulzentrum statt.

Bei der Auswahl des passenden Ausbildungsvertrages werden die Azubis von den Berufsberater/-innen der Agentur für Arbeit und den Mitarbeiter/-innen des BAW Aalen beraten.


Schema zur Darstellung der Qualifizierungsstufen

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1. Werker-Ausbildung
    (Theorie und Praxis wesentlich reduziert)
2. Fachwerker-Ausbildung
    (Theorie und Praxis reduziert)
3. Teilausbildungsvertrag
    (Theorie reduziert)
4. Regelausbildung